Wenngleich es sich bei einer OP mit Lasik um einen operativen Eingriff handelt, der immer mit gewissen Nebenwirkungen verbunden sein kann, gibt es in der Schweiz die ein oder andere Augenklinik, die eine 10-jährige Garantie auf diese OP gewährt. Dies soll natürlich nicht bedeuten, dass ein 100-prozentiger Behandlungserfolg garantiert werden kann. Denn auch wenn alle Indikationen darauf hindeuten, dass es sich bei dem Patienten um einen idealen Kandidaten für einen Eingriff mit Lasik handelt, kann es trotzdem so sein, dass die Korrektur nicht die gewünschten Resultate herbeiführen kann. Dies ist jedoch nur ein wenigen Einzelfällen der Fall. Doch worauf vermag der Augenarzt Zürich denn nun eine Garantie für eine Behandlung mit dem Augen Laser auszusprechen?
Die Garantie bezieht sich auf das kostenlose Nachlasern. Wenn das Ergebnis der Behandlung nicht zufriedenstellend ist, obwohl die OP mit Lasik ordnungsgemäss durchgeführt wurde, dann kann sich der Patient also kostenlos nachlasern lassen. Auch wenn es bei dem ersten Eingriff zu einer Über- oder Unterkorrektur gekommen ist, ist die zweite OP mit Lasik also ebenfalls völlig kostenlos. Dabei sollte man bedenken, dass diese Garantie nur dann gewährleistet werden kann, wenn eine zweite OP sowohl medizinisch im Rahmen des Möglichen liegt als auch vertretbar ist.
Leidet der Patient jedoch binnen der nächsten zehn Jahre nach dem Eingriff an Augenkrankheiten oder bestimmten Verletzungen, die zu einer Verminderung der Sehstärke führen, so greift diese Garantie leider nicht. Denn nur wenn die Sehschwäche mit der ursprünglichen Behandlung mit Lasik in Zusammenhang steht, können sich die Patienten auf die Garantie vom Augenarzt Zürich berufen. Im Übrigen treten solche nachträglichen Veränderungen im Auge, die eine zweite OP erforderlich machen, meist nur im ersten Jahr im Anschluss an den Eingriff auf. Mit der 10-jährigen Garantie wollen die Augenärzte Schweiz zeigen, dass sie von der Qualität beim Augenlasern in der Schweiz zu 100 Prozent überzeugt sind.